Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz regelt den Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. Wie sollen Unterhaltsverantwortliche damit umgehen, wenn nach der Abnahme von oben verordnete Änderungen vorgenommen werden sollen, die den gesetzlichen Vorgaben widersprechen?