Wer auf einem Dach arbeitet, vertraut seiner persönlichen Absturzschutzausrüstung (PSA) und den Anschlageinrichtungen sein Leben an. Doch wer darf diese Systeme prüfen? Und welche Rolle spielen dabei Begriffe wie «fachkundig», «sachkundig» oder «herstellerautorisiert»?
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Bei älteren Gebäuden sind Dachflächen oft begehbar, jedoch ohne die heute üblichen Absturzsicherungen. Welche Anforderungen gelten in solchen Fällen aus Sicht der Arbeitssicherheit?
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