Spielplätze sind oft stark frequentierte Anlagen, die täglich von vielen Kindern genutzt werden. Damit sie sicher bleiben, braucht es ein klar strukturiertes Kontroll- und Wartungssystem. Grundlage ist eine dreistufige Inspektionspraxis. An erster Stelle steht die visuelle Routinekontrolle, die täglich oder mindestens wöchentlich erfolgen sollte. Sie dient der schnellen Erfassung offensichtlicher Gefahren: Liegen Glasscherben herum, sind Geräte beschädigt, wackeln Pfosten oder gibt es andere akute Risiken?
«In grösseren Abständen, üblicherweise alle ein bis drei Monate, steht die Funktionskontrolle an», erklärt Roland Peter Müller, Sicherheitsexperte und Geschäftsleiter der QS Spielplatz Sicherheit AG. «Dabei werden die Geräte im Detail geprüft, von Schrauben und Muttern über Seile und Ketten bis zum Fallschutz. Diese Kontrolle erfordert etwas mehr Zeit und darüber hinaus technisches Wissen. Sie gibt aber einen verlässlichen Überblick über den Gesamtzustand einer Anlage.»
Ergänzt werden diese beiden Stufen durch die Jahresinspektion. Sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen und geht über die Routine- und Funktionskontrollen hinaus. «Es handelt sich um eine umfassende Sicherheitsprüfung nach EN 1176-7, die von einer externen Fachperson, einem TÜV- oder bfu-geprüften Spielplatzexperten, durchgeführt wird», sagt Roland Peter Müller. Dabei lassen sich nicht nur versteckte Mängel wie Haarrisse im Metall erkennen, sondern auch strukturelle Probleme bei Fundamenten oder tragenden Konstruktionen.
Kurz zusammengefasst
Die dreistufige Inspektion
- Täglich/Wöchentlich: Offensichtliche Gefahren sofort beseitigen
- Monatlich: Verschleiss- und Stabilitätsprüfung nach Checkliste
- Jährlich: Fachprüfung durch externe Spezialisten
Gut geschult und dokumentiert
Bei den Kontrollen sollten die Verantwortlichen für die Spielplatzsicherheit die zentralen Gefahrenquellen wie Quetsch- und Fangstellen, schadhafte Fallschutzflächen oder instabile Konstruktionen kennen. Besonders im Blick behalten müssen sie zudem jene Stellen, die erfahrungsgemäss am stärksten beansprucht werden. Dazu gehören Schaukelaufhängungen, Drehachsen und Scharniere oder Seile und Ketten. Regelmässigkeit ist dabei wichtiger als Perfektion: «Also lieber kurze, häufige Checks als seltene ausführliche», betont Roland Peter Müller.
«Damit ein Hauswart auf Spielplätzen einen Mindeststandard an Sicherheit gewährleistet kann, absolviert er im Idealfall eine Basisschulung in Spielplatzkontrolle, zum Beispiel mit Kursen von bfu, Fachverbänden oder Herstellern», empfiehlt der Experte. Ebenso wichtig ist die Arbeit mit standardisierten Checklisten sowie eine lückenlose Dokumentation, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Mängel müssen zudem sofort gemeldet und bei akuter Gefahr die Geräte unverzüglich gesperrt werden. «Dabei ist wichtig: keine Eigenexperimente. Erlaubt sind nur Instandhaltungen mit Originalteilen oder nach Herstellerfreigabe.»
Kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Gefahrenquellen
- Quetschstellen, Fangstellen für Kopf/Hals/Finger
- Schadhafte Fallschutzflächen
- Instabile Fundamente oder Konstruktionen
Besonders anfällige Stellen
- Bewegungsintensive Bauteile (Schaukelaufhängungen, Drehachsen, Scharniere),
- Materialverschleiss (Seile, Ketten, Lager),
- Witterungseinfluss (Holz im Erdreich, Fallschutzbeläge),
- Kontaktstellen mit Kindern (Rutschflächen, Griffe, Seile).
Gesetzliche Grundlagen für die Spielplatzsicherheit
Schweizer Recht
- OR, Art. 58: Eigentümer haften für unsichere Anlagen.
- Produktsicherheitsgesetz (PrSG): Spielgeräte müssen sicher sein und anerkannten Normen entsprechen.
- Kanton/Gemeinde: Zusätzliche Vorgaben, z. B. in Schul- oder Sicherheitsgesetzen.
Europäische Normen
- EN 1176: Sicherheit von Spielplatzgeräten
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 7: Installation, Inspektion, Wartung, Betrieb
Weitere Teile: Spezifische Geräte (z.B. Schaukeln, Rutschen, Seilgärten) - EN 1177: Fallschutzböden, Anforderungen zur Verletzungsminimierung
Schweizer Normen & Richtlinien
- SN EN 1176: Sicherheit von Spielplatzgeräten (Norm wurde von der Schweiz übernommen)
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 7: Installation, Inspektion, Wartung, Betrieb
Weitere Teile: Spezifische Geräte (z.B. Schaukeln, Rutschen, Seilgärten) - SIA 480: Sicherheit von Spielplätzen und Freizeitanlagen (basiert auf EN 1176/1177)
- Standardreferenz in der Schweiz: bfu-Merkblätter zu Spielplatzsicherheit, Unterhalt und Kontrollen; empfehlen konsequente Anwendung der EN-Normen
- Weitere SIA-Normen (z. B. 358) je nach Bauumgebung relevant
Schäden, Vandalismus und Fremdnutzung
Sind Schäden auf wiederkehrenden Vandalismus zurückzuführen, sind über den üblichen Unterhalt hinaus bauliche und technische Massnahmen erforderlich. «Metall statt Holz, verdeckte Schraubverbindungen oder leicht zu reinigende Oberflächen haben sich bewährt», erklärt Roland Peter Müller. «Viele Hersteller bieten inzwischen vandalismusresistente Linien an, etwa mit Ketten statt Seilen oder geschlossenen statt hohlen Sitzschalen. Auch gute Beleuchtung schreckt ab: Bewegungsmelder, akustische Sensoren und – wo rechtlich zulässig – Videoüberwachung können präventiv wirken. Ergänzend eröffnen Community-Apps neue Wege, Schäden direkt via QR-Code zu melden.»
Eine weitere Herausforderung ist die Fremdnutzung: Spielplätze dienen abends oft als Treffpunkte, Grillstellen oder Veloparcours. «Ganz verhindern lässt sich das kaum, aber klare Abgrenzungen durch Zäune oder Hecken und robuste Ausstattungen wie Mülleimer oder feste Feuerstellen lenken den Gebrauch in geordnete Bahnen», weiss Müller. Entlastend wirken zudem alternative Angebote wie Jugendtreffs, Skateranlagen oder Pumptracks. Entscheidend bleibt die Haltung: «Verbote allein helfen wenig. Wer aber Regeln kommuniziert, Alternativen schafft und Präsenz zeigt, fördert die Akzeptanz und mindert Konflikte.»
Der Experte Roland Peter Müller,
seit über 20 Jahren Sicherheitsberater für Kinderspielplätze, Sicherheitsexperte und Geschäftsleiter der QS Spielplatz Sicherheit AG.
Rechtssicher dokumentieren
- Aufzeichnen: Jede Inspektion schriftlich festhalten (visuell, operativ, jährlich)
- Inhalt: Datum, Uhrzeit, Prüfer, Art der Inspektion, Mängel, Massnahmen
- Aufbewahren: 10 bis 15 Jahre, analog zu Bauakten, wichtig bei späterer Geltendmachung von Ansprüchen
- Zuständigkeit: Hauswart = Routine, Fachperson = Jahresprüfung, Betreiber = Archivierung
- Transparenz: Chronologisch, keine nachträglichen Änderungen, digitale Systeme müssen revisionssicher sein