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FI-Schalter sind Teil der Elektroinstallationen und unterliegen der periodischen Prüfung gemäss NIV, die durch eine unabhängige Kontrollinstanz durchgeführt werden muss.
Foto: ISS Schweiz AG

FI-Schalter: Regelmässige Prüfung für mehr Sicherheit

Elektrische Installationen müssen gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) periodisch überprüft werden. Der FI-Schalter ist Teil dieser Kontrolle. Zusätzlich muss der Benutzer die Prüftaste gemäss Herstellerangaben, mindestens aber einmal jährlich betätigen.

Der Fehlerstromschutzschalter (FI-­Schalter oder RCD – Residual Current Device) überwacht den Stromfluss vom Sicherungskasten zum Verbraucher. Wird zum Beispiel beim Personenschutz eine Abweichung oder ein Fehlerstrom von mehr als 30 mA festgestellt – etwa durch Berühren eines defekten Kabels – unterbricht der Schalter innerhalb von Millisekunden den Stromkreis. «Diese schnelle Abschaltung verhindert schwere oder tödliche Strom­unfälle, da ein abweichender Stromfluss eine Gefahr für Menschen, Tiere oder ein Brandrisiko anzeigt. Der RCD dient dabei als zusätzliche Schutzmassnahme neben der Basisisolierung von Leitungen und Geräten», erklärt Martin Born, Leiter Elektro KAM bei ISS Schweiz.

Die RCD-Pflicht besteht bereits seit vielen Jahren, insbesondere für Nasszellen. «Seit 2010 gilt sie zudem für alle frei zugänglichen Steckdosen mit einer Nennstromstärke von ≤32 A. Dies betrifft jedoch nur Neuinstallationen oder Sanierungen. Bestehende Anlagen geniessen weiterhin Bestandsschutz.»

Regelmässige Prüfung notwendig
FI-Schutzschalter sind heute Standard in modernen Elektroinstallationen und müssen gemäss Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft werden. Die Prüfung erfolgt durch Drücken der Prüftaste im Sicherungskasten, wodurch der Stromkreis unterbrochen wird. Verantwortlich für diesen Test sind die Mieter oder bei gewerblicher Nutzung der Betreiber, zum Beispiel der Hauswart oder FM-Manager. «Ein guter Zeitpunkt für den FI-Test ist die Zeitumstellung, weil dann ohnehin die Uhren umgestellt werden und der Test einen kurzen Stromausfall verursacht», empfiehlt Martin Born. Idealerweise weist der Vermieter / Eigentümer die Mieter auf diese Massnahme hin, zum Beispiel in einem Brief oder als Bestandteil des Mietvertrags.

«In der Praxis werden diese Prüfungen jedoch oft vernachlässigt», weiss der ­Experte. Ein Grund sind die kurzen Strom­unterbrüche, welche zum Beispiel in einem Büro moniert werden oder schlicht fehlendes Wissen. «In Büroräumen mit vielen elektronischen Geräten kann es tatsächlich vorkommen, dass nach dem Betätigen der Prüftaste, beim ersten Einschalten Fehlerströme auftreten. In solchen Fällen hilft es meist, den Einschaltmechanismus mehrmals zu betätigen – danach funktioniert in der Regel alles wieder einwandfrei. Stromunterbrüche bei Laptops sind übrigens kein Problem, da sie bei einem kurzen Stromausfall über den Akku weiterlaufen.»

Eigentlich keine grosse Sache also – und doch von entscheidender Bedeutung. «Die Prüfung ist nicht nur im Interesse der Mieter, sondern auch der Hauswarte oder FM-Manager. Vor dem Einsatz einer Kabeltrommel mit integriertem FI-Schalter sollte zum Beispiel immer die Prüftaste betätigt werden, um seine Funktion zu testen.
Auch in Werkstätten, in denen intensiv mit elektrischen Geräten gearbeitet wird, ist diese Kontrolle unerlässlich. Zudem sollte das Personal für Gefahren wie beschädigte Kabel sensibilisiert werden», betont Martin Born.

Periodische Kontrolle durch Fachpersonen
Neben der regelmässigen Prüfung durch den Benutzer sind FI-Schutzschalter Teil der elektrischen Installationen und unterliegen damit der periodischen Kon­trolle gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Verantwortlich dafür ist der Eigentümer der Liegenschaft oder bei Mieterausbauten der Mieter, wenn er den Innenausbau selbst in Auftrag gegeben hat. «Da diese Zuständigkeiten nicht immer klar geregelt sind, sollten sie unbedingt schriftlich festgehalten werden», rät Martin Born.

Die Kontrollperioden gemäss NIV betragen je nach Anlage 1, 3, 5, 10 oder 20 Jahre. Die Netzbetreiberin oder in bestimmten Fällen das Eidgenössische Starkstromin­spektorat (ESTI) fordert den Eigentümer mindestens sechs Monate vor Ablauf der Frist schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. Ein unabhängiges oder ein akkreditiertes Kontrollorgan führt dann die Kontrolle durch und erstellt bei mängelfreien Anlagen den Sicherheitsnachweis (SiNa).

Mehr Informationen Kurz zusammengefasst:

  • Die FI-Prüfung muss gemäss Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal pro Jahr erfolgen.
  • Der Test erfolgt durch Drücken der Prüftaste im Sicherungskasten, wodurch der Stromkreis kurzzeitig unterbrochen wird.
  • Verantwortlich für diesen Test sind die Benutzer (Mieter) oder Betreiber (Hauswarte, FM-Manager).
  • In gewerblich genutzten Bereichen empfiehlt es sich die RCD-Prüfung zu dokumentieren.
  • FI-Schalter sind Teil der Elektroinstallationen und unterliegen deshalb der periodischen Prüfung gemäss NIV (SiNa).
Der Experte Martin Born, Leiter Elektro KAM bei ISS Schweiz.

Der Experte Martin Born,
Leiter Elektro KAM bei ISS Schweiz.