Das Magazin für Gebäudeunterhalt und Hauswartung

Anschlussbewilligung Art. 15 NIV

03.09.2026
Lenzburg
Weiterbildungszentrum Lenzburg (WBZ Lenzburg)

Die Anschlussbewilligung Art. 15 NIV ist schweizweit unbefristet gültig und nicht übertragbar. Inhaber dieser Bewilligung sind in der Lage, elektrische Erzeugnisse rechtlich konform und sicher zu montieren und anzuschliessen. Zur Zielgruppe dieser Weiterbildung gehören Fachleute aus dem Betriebsunterhalt und der Haustechnikbranche; Instandhaltungsfachleute, Hauswarte, Schreiner, Servicetechniker Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär (HLKKS).

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