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Bewilligung für das Anschliessen elektrischer Niederspannungserzeugnisse nach Art. 15 NIV

21.08.2025
Reiden
ABZ-SUiSSE GmbH

Benötigen Sie die Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV, um fest angeschlossene Niederspannungserzeugnisse fachgerecht anzuschliessen oder auszutauschen?

Fehlt Ihnen noch das notwendige Wissen und die offizielle Berechtigung, diese Arbeiten sicher und normgerecht durchzuführen?

Nach erfolgreichem Abschluss und der bestandenen ESTI-Prüfung erhalten Sie die Bewilligung nach Art. 15 NIV und sind berechtigt, Niederspannungserzeugnisse gemäss den geltenden Vorschriften und Normen sicher und fachgerecht zu installieren und auszutauschen. Sie erwerben das notwendige theoretische und praktische Wissen, um diese Arbeiten ordnungsgemäss und mit der erforderlichen Bewilligung durchzuführen.

Dieser Lehrgang richtet sich an Monteure, Servicetechniker aus allen Fachbereichen, Instandhaltungsfachleute, Hauswarte und Hausmeister, die eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV benötigen. Diese Bewilligung ist notwendig, wenn es darum geht, fest angeschlossene elektrische Erzeugnisse anzuschließen oder auszutauschen. Mit den erworbenen Kenntnissen und der bestandenen ESTI-Prüfung sind die Teilnehmer berechtigt, diese Arbeiten entsprechend den Vorschriften und mit der erforderlichen Bewilligung auszuführen.

Alle Zulassungsbedingungen finden Sie auf unserer Website.

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