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Reform der Leiternorm: Welche Änderungen gelten für Gelenkleitern?

Um durch maximal sichere Produkte höchste Anwendersicherheit zu gewährleisten, müssen die Hersteller bei der Entwicklung und Fertigung tragbarer Leitern die Konstruktionsvorgaben der europäischen Norm EN 131 einhalten.

Nach der bereits seit Januar 2018 geltenden Reform der Teile 1 bis 3 sind am 1. Juni 2020 auch die Änderungen der Norm für Teil 4 in Kraft getreten, der sich auf Ein- oder Mehr-gelenkleitern wie Teleskop- und Vielzweckleitern bezieht. Bis spätestens zum Ende der Übergangsfrist, also ab Oktober 2020, müssen Produkte der neuen Fassung der Norm entsprechen, wenn sie mit der Kennzeichnung EN 131 auf den Markt gebracht werden. Hymer-Leichtmetallbau hat bereits jetzt innovative Lösungen im Sortiment.

Eine wesentliche Änderung durch die Reform der EN 131-4 betrifft Gelenkleitern, die als Anlegeleiter in ausgefahrenem Zustand eine Länge von drei Metern überschreiten. Sie müssen nach der neuen Norm mit einer Standverbreiterung beispielsweise in Form einer Traverse ausgestattet sein. Die Länge der Standverbreiterung ist jeweils abhängig von der Leiterlänge, beträgt aber maximal 1,20 Meter. Der süddeutsche Steigtechnikproduzent Hymer-Leichtmetallbau hat bei der Konstruktion und Fertigung sämtlicher Produkte nicht nur die jeweils aktuellen Normen stets im Blick, sondern berücksichtigt vorausschauend auch die stetig steigenden Ansprüche an die Arbeitssicherheit der Anwender. So hatte das Sortiment des Steigtechnikexperten schon vor Veröffentlichung der neuen Anforderungen entsprechende Lösungen zu bieten: „Mit unseren HYMER-Teleskopleitern 4142 und 8142 mit klappbaren Auslegern haben wir schon vor zwei Jahren eine intelligente Lösung entwickelt, die der jetzt veröffentlichten neuen Norm entspricht“, berichtet Michaela Weber, verantwortlich für das Marketing bei Hymer-Leichtmetallbau.

„Die gemäss neuer Norm erforderliche erhöhte Standbreite für Gelenkleitern durch klappbare Ausleger umzusetzen anstelle der gängigen Quertraverse, bietet für den Anwender in puncto Platzbedarf und Flexibilität bei der Arbeit viele Vorteile. Zwar gewährleisten auch Quertraversen die geforderte Standverbreiterung, bei Lagerung und Transport der an sich kompakten Gelenkleitern können sie jedoch sehr unpraktisch sein.“ Die klappbaren Ausleger von HYMER werden nach der Nutzung der Leiter einfach eingeklappt und platzsparend am Holm fixiert. Da sie darüber hinaus in der Höhe anpassbar sind, können mithilfe der Ausleger auch Bodenunebenheiten ausgeglichen werden, was die Standsicherheit der Leiter zusätzlich steigert. „Für unsere Teleskopleitern 4042 und 8042 bieten wir die klappbaren Ausleger auch als Nachrüstsets an“, ergänzt Michaela Weber.

Arbeitsbühnenfähige Vielzweckleitern jetzt inklusive Plattform

Vielzweckleitern mit 4 x 3 Sprossen, die eine Möglichkeit des Aufbaus als Arbeitsbühne bieten, müssen spätestens ab Oktober vom Hersteller inklusive einer passenden Plattform ausgeliefert werden. Auch hier hat Hymer-Leichtmetallbau bereits jetzt eine den neuen Vorgaben entsprechende Lösung im Sortiment, so Michaela Weber: „Die HYMER Vielzweckleiter 4143 inklusive Plattform ist eine normkonforme Arbeitshilfe, die besonders flexibel einsetzbar und darüber hinaus auch platzsparend zu transportieren und zu lagern ist. Sie kann sowohl als Anlege- als auch als Stehleiter verwendet werden. Durch die im Lieferumfang enthaltene Plattform lässt sie sich zusätzlich als komfortable Arbeitsbühne auch in Treppenstellung einsetzen.“

Prüfvorschriften wurden verschärft

Eine weitere Änderung der Norm EN 131-4 betrifft die Festigkeitsprüfungen, mit der Gelenkleitern durch die Hersteller getestet werden müssen, bevor sie in den Handel kommen dürfen. Die neuen Prüfvorschriften schreiben vor, dass die Prüflast bei Leitern mit mehreren 

Gelenkpaaren künftig oberhalb des obersten Gelenkpaares angebracht werden muss. „Generell wurden die Prüfvorgaben für neue Produkte durch die Reform der Leiternorm 131 deutlich verschärft“, erläutert Michaela Weber. „Das bringt für uns als Hersteller zwar mehr Aufwand mit sich, trägt aber entscheidend dazu bei, dass ausschließlich sichere Produkte auf den Markt kommen.“ Die seit 2018 geltende Klassifizierung zur Unterscheidung von Leitern für den nicht beruflichen und für den beruflichen Gebrauch hilft bei der Auswahl des passenden Produkts. Leitern aus dem Profisegment wie beispielsweise die Produkte aus dem HYMER-Sortiment, gewährleisten die notwendige Stabilität und somit Sicherheit auch bei extremer Belastung und im Dauereinsatz.

Erhöhte Sicherheit beim Einsatz betrieblicher Steigtechnik

Die EN 131 richtet sich an die Hersteller, die spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist ab Oktober alle Leitern nach den Vorgaben der neuen Norm produzieren müssen. Für den vorhandenen Bestand im Handel und bei den Anwendern gebe es hierdurch jedoch keinen akuten Handlungsbedarf, informiert Michaela Weber: „Der vorhandene Leiterbestand gilt durch die neue Norm nicht automatisch als unsicher und darf weiterhin noch verkauft beziehungsweise von den Anwendern genutzt werden. Wir empfehlen jedoch gerade Profianwendern, beim Kauf einer neuen Leiter auf normkonform gefertigte Produkte zu achten, da so die Sicherheit der Arbeitsmittel beim Einsatz bestmöglich gewährleistet ist.“ Eine Kundeninformation von Hymer-Leichtmetallbau zeigt alle wesentlichen Änderungen der EN 131-4 auf. Sie steht auf der Webseite des Steigtechnikherstellers zum Download bereit.

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