Hauswartung | Gebäudeunterhalt | Immobilienbewirtschaftung | Gemeinden | Werkhöfe

Unterhalt plus Mobiler Menu Item

Happy New Year -  und schon stehen die ersten Checkups für 2021 an

Prüfen Sie, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist. Auf den 1. Januar 2021 tritt eine neue Liste meldepflichtiger Berufsarten in Kraft, dazu gehören neu auch Reinigungsangestellte.  

Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020, bedingt durch die COVID-19-Krise, hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erhöht.  

Alle Berufsarten, die im 2020 meldepflichtig waren, werden dies auch im 2021 sein. Hinzu kommen weitere Berufsarten aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit. Die Covid-19-Krise hat sich am stärksten auf personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel), den Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche (Luftfahrt, Reiseveranstalter) und das verarbeitende Gewerbe (z.B. Uhren und MEM-Industrie) ausgewirkt.  

Die vollständige Liste der seit dem 1. Januar 2021 meldepflichtigen Berufe finden Sie hier:  
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/tool2.html  

Was bedeutet Stellenmeldepflicht?  Ein Video des Seco informiert Arbeitgeber und Stellensuchende.  
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung/stellenmeldepflicht.html